Erklärung zur Barrierefreiheit
Die AOK Rheinland/Hamburg ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im
Einklang mit der BITV 2.0
und
dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur
Barrierefreiheit gilt für die Website https://rh.babyvorfreude.aok.de/.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website https://rh.babyvorfreude.aok.de/ ist mit der BITV 2.0 und dem BGG teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Leider war es nicht möglich, das vorliegende Web-Angebot vollumfänglich barrierefrei anzubieten. Hier
wird
gerade daran gearbeitet, die Zugänglichkeit zu verbessern. Dafür wird jedoch um etwas Geduld gebeten, da
teilweise in die Programmierung eingegriffen werden muss.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.10.2020 erstellt. Die Prüfung der Konformität beruhte auf den 60
Prüfschritten des BITV-Tests: https://testen.bitv-test.de/index.php?a=dl&t=s.
Die Erklärung wurde zuletzt am 23.10.2020 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit per E-Mail mitteilen: jennifer.bader@rh.aok.de
Ihre Anfrage wird bearbeitet von:
Geschäftsbereich Marketing
AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Kasernenstraße 61
40213 Düsseldorf
Durchsetzungsverfahren
Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach
erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige
Schlichtungsstelle vor.
Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG, falls Sie durch eine nicht ausreichende
barrierefreie
Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten
der Bundesregierung für
die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de