Erklärung zur Barrierefreiheit

Die AOK Rheinland/Hamburg ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der BITV 2.0 und dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://rh.babyvorfreude.aok.de/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website https://rh.babyvorfreude.aok.de/ ist mit der BITV 2.0 und dem BGG teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Leider war es nicht möglich, das vorliegende Web-Angebot vollumfänglich barrierefrei anzubieten. Hier wird gerade daran gearbeitet, die Zugänglichkeit zu verbessern. Dafür wird jedoch um etwas Geduld gebeten, da teilweise in die Programmierung eingegriffen werden muss.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.10.2020 erstellt. Die Prüfung der Konformität beruhte auf den 60 Prüfschritten des BITV-Tests: https://testen.bitv-test.de/index.php?a=dl&t=s.

Die Erklärung wurde zuletzt am 23.10.2020 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Feedback zur Barrierefreiheit per E-Mail mitteilen: jennifer.bader@rh.aok.de

Ihre Anfrage wird bearbeitet von:

Geschäftsbereich Marketing

AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse

Kasernenstraße 61

40213 Düsseldorf

Durchsetzungsverfahren

Für den Fall, dass öffentliche Stellen ihren Verpflichtungen aus der BITV 2.0 und dem BGG auch nach erfolgter Rückmeldung nicht nachkommen, sieht das BGG ein Verfahren durch eine unabhängige Schlichtungsstelle vor.

Bitte wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG, falls Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung dieses digitalen Angebots benachteiligt wurden:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53

10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 2805

Fax: 030 18 527-2901

E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de